Der Bereich für die Eltern


 

icon von zwei Stieren, die sich an den Händen halten.

"Er [James Dean] war kein wirklicher Rebell - nicht in dem Sinne, dass er seine Eltern zurückwies oder sagte: "Lasst mich in Ruhe! Ich will mit euch nichts zu tun haben!" Er sagte eher: "Hört mir zu!", "Hört mich, liebt mich!"

Natalie Wood

Wie kann meinem Kind dabei geholfen werden?

Foto von Kinderfüßen mit bunten Socken.

Machen Sie sich Sorgen um Ihr Kind? Haben Sie das Gefühl, dass es Nöte oder Ängste hat, über die es vielleicht nicht sprechen will? Eventuell zeigt es bereits Verhaltensauffälligkeiten im Alltag oder in der Schule oder war besonderen belastenden Situationen ausgesetzt, in denen Sie als Eltern professionelle Unterstützung benötigen.

In jedem Fall ist es wichtig und richtig, sich professionelle Hilfe zu suchen, wenn sie sich überfordert oder ohnmächtig fühlen. Im Rahmen einer Psychotherapie kann ein/e Psychotherapeut:in eine unterstützende und haltende Rolle einnehmen und sich objektiv Ihrer individuellen Situation widmen. Ich bin immer um eine enge Arbeit mit den Eltern bemüht und sehe uns als ein Team, in dem jeder seinen Teil für einen erfolgreichen Therapieprozess beiträgt. Nutzen Sie daher die Bezugspersonentermine, um gemeinsam die aktuelle Situation zu reflektieren und auch eigene Anliegen zu besprechen. Nur mit Offenheit und Teamwork erreichen wir die besten Ergebnisse für Sie und ihr Kind.

In meiner Praxis lege ich grossen Wert auf eine gute Vernetzung mit Schulen, Jugendamt, Kinderärzt:innen und Psychiater:innen. Sollte ergänzende Hilfe nötig sein werden wir gemeinsam Möglichkeiten für weitere Hilfemassnahmen durchleuchten. Ich unterstütze Sie gerne dabei. Sie sind schon an das Jugendamt oder psychiatrisch angebunden oder bekommen schon anderweitige Unterstützung? Gerne integriere ich die Helfer:innen in den therapeutischen Prozess, organisiere mit ihnen Hilfeplangespräche oder leiste Hilfestellung bei der Gesprächsführung.

Wie kann ich mein Kind dabei unterstützen?

Nachdem Sie sich dazu entschlossen haben, professionelle Hilfe zu suchen, stellen Sie sich vermutlich die Frage, was als nächstes zu tun ist. Im Folgenden möchte ich Ihnen die wichtigsten Schritte erläutern, die Sie für das weitere Vorgehen beachten sollten:

Versicherungsstatus
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen grundsätzlich eine Psychotherapie. Sind Sie privat oder über die Beihilfe versichert sollten Sie bei Ihrer Versicherung die Konditionen erfragen, da es bei den privaten Krankenversicherungen keine einheitlichen Regelungen gibt.

Überweisung
Sie brauchen keine Überweisung. Sie können sich direkt an den/die Therapeut:in wenden.

Kontaktaufnahme zur Therapeutin/zum Therapeuten
Dies ist der wohl wichtigste Schritt für eine spätere psychotherapeutische Behandlung.
Rufen Sie während den Sprechzeiten in der psychotherapeutischen Praxis an und vereinbaren Sie eine Sprechstunde, um über ihr Anliegen zu sprechen. Oft können bereits in der ersten Sitzung Möglichkeiten der Weiterbehandlung, z.B. Empfehlungen für weitere Beratungs- oder Unterstützungsmöglichkeiten ausgesprochen werden. Auch kann ein/e Therapeut:in schnell einschätzen, ob eine Psychotherapie nötig ist, oder ob andere Massnahmen vielleicht hilfreicher wären.
Viele Eltern und Patient:innen geben die Suche nach einem/einer Therapeut:in als grösste Herausforderung an. Nachdem man sich endlich überwinden konnte, Kontakt aufzunehmen wird man häufig enttäuscht, weil vielleicht nicht sofort ein Platz in der Wunschpraxis frei ist. Sollte der/die Psychotherapeut:in keinen Therapieplatz anbieten können, empfehle ich, sich auf die Warteliste der Praxis aufnehmen zu lassen. Es passiert nicht selten, dass ein Platz frei wird. Wichtig ist: Bleiben Sie dran!

Hier noch ein paar Tipps, die die Therapeut:innensuche erleichtern könnten:

  • Die Servicestellen der Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigung führen Listen mit Praxisadressen. Rufen Sie dort an und fragen Sie nach einer Liste von Psychotherapeut:innen in Ihrer Region.
  • Häufig sind Psychotherapeut:innen gut mit Schulen, dem Jugendamt und Kinderärzt:innen vernetzt. Fragen Sie auch dort nach Adressen und Kontaktmöglichkeiten zu Psychotherapeut:innen.
  • Bleiben Sie dran! Telefonieren Sie regelmässig die Therapeut:innenliste ab!
  • Fragen Sie nach einer Warteliste und lassen Sie sich eintragen.
  • Prüfen Sie, ob Vormittagstermine für Sie möglich sind. Häufig sind die Chancen auf einen Therapieplatz in diesem Zeitraum deutlich erhöht.
  • Kontaktieren Sie psychotherapeutische Ausbildungsinstitute in Ihrer Nähe. Diese haben eigene Ambulanzen, in denen Therapeut:innen in fortgeschrittener Ausbildung behandeln. Diese erhalten in regelmässigen Abständen Supervision von sehr erfahrenen Kolleg:innen, die Qualität ist daher in der Regel nicht beeinträchtigt.

 

BITTE BEACHTEN:

Die Wartezeiten für einen Therapieplatz können teilweise mehrere Monate dauern.
Sollte es Ihrem Kind akut sehr schlecht gehen warten Sie nicht ab!
Fahren Sie in die Notaufnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Region.
Dort kann erste Hilfe geleistet und fachlicher und medizinischer Rat zur Einschätzung der aktuellen Situation eingeholt werden.

 


FAQs - Die wichtigsten Fragen

Wer erfährt von der Therapie? Muss ich Schulen und Lehrer:innen informieren?

Nein. Sie müssen niemanden informieren, wenn Sie als Sorgeberechtigte:r des Kindes das nicht möchten. Oft kommt man in Erklärungsnot, wenn das Kind z.B. einen Termin während der Schulzeit hat. Setzen Sie sich nicht unter Druck. Überlegen Sie in Ruhe, ob und wem Sie sich anvertrauen wollen. Es kann hilfreich sein, um ein breiteres Spektrum an Hilfsangeboten zu erhalten, aber die Entscheidung treffen Sie frei.

Muss der/die Therapeut:in Schulen und Lehrer:innen informieren?

Nein. Ich stehe unter Schweigepflicht und werde nur mit oben Genannten in Kontakt treten, wenn dies Ihr ausdrücklicher Wunsch ist. Sollten Sie eine Vernetzung wünschen müssen Sie mich zunächst von der Schweigepflicht befreien. Ich biete dafür ein Formular, was Sie auch auf dieser Seite bei Bedarf herunterladen und ausdrucken dürfen.

Muss mein Kind zu einem/einer Ärzt:in?

Wenn eine Therapie beantragt wird erhalten Sie von mir ein Formular (Konsiliarbericht), was der/die zuständige Haus- oder Kinderärzt:in ausgefüllt an mich zurück senden muss. Je nach Störungsbild wird ein Besuch bei dem/der Kinderärzt:in oder bei dem/der Kinder- und Jugendpsychiater:in empfohlen, wenn z.B. Medikamente verabreicht werden müssen oder eine schwere Störung (wie eine Psychose) ausgeschlossen werden muss. 

Muss mein/e Partner:in von dem Besuch meines Kindes bei dem/der Therapeut:in wissen?

Ist der/die Partner:in ebenso sorgeberechtigt, so muss er/sie zwingend von dem Besuch bei dem/der Therapeut:in erfahren. Bereits vor der ersten Sprechstunde ist es notwendig, dass alle Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung unterschreiben und mitbringen. Auch hierfür biete ich ein Formular, dass Sie auf dieser Seite ausdrucken können. Beachten Sie, dass ohne die Unterschriften aller Sorgeberechtigten keine Termine angeboten werden können.

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